Für viele Arten von Kunstgegenständen gelten Einschränkungen, was ihren Verkauf bei eBay betrifft. Dieser Grundsatz enthält Informationen dazu, was Sie beachten sollten, wenn Sie eigene oder von anderen Künstlern erschaffene Kunstgegenstände bei eBay einstellen und verkaufen möchten.
Was besagt der Grundsatz?
- Nehmen Sie in Ihr Angebot Informationen zu allen Echtheitsnachweisen auf, die Ihnen zur Verfügung stehen. Beispiele für Echtheitsnachweise sind u.a.:
- ein Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA)
- Rechnungen oder Quittungen für den Kauf oder Verkauf des Kunstgegenstands durch Sie oder dessen Vorbesitzer
- Ausstellungsbeschriftungen oder -kataloge
- Werkverzeichnis des Künstlers
- Sachverständigengutachten
- Verkaufskataloge von Auktionshäusern
- Archivfotos oder -filme
- Sie dürfen Reproduktionen von Kunstwerken verkaufen, sofern diese mit Genehmigung des Rechteinhabers hergestellt wurden. Der unautorisierte Verkauf von Reproduktionen kann ein Verstoß gegen Gesetze und die geistigen Eigentumsrechte anderer, z.B. Urheber-, Muster- oder Markenrechte, darstellen. Beispiele für Reproduktionen von Kunstwerken sind:
- Poster
- Gemälderepliken
- Kunstwerke aus einer Editionsveröffentlichung, wie Drucke, Skulpturen oder Vinylspielzeug
- Gemälderepliken dürfen nur verkauft werden, wenn das Originalwerk nicht mehr durch Rechte an geistigem Eigentum geschützt ist. Sie müssen im Angebotstitel und in der Beschreibung deutlich angeben, dass es sich beim Artikel um eine Replik handelt.
- Der Name des Künstlers darf nur dann im Angebot angegeben werden, wenn das Kunstwerk vom Künstler selbst erschaffen wurde oder es sich um eine Reproduktion des Werks des Künstlers handelt. Wenn das Kunstwerk „im Stile“ eines Künstlers erschaffen wurde, darf der Name des Künstlers nicht im Angebot erscheinen.
- Wenn Sie ein Kunstwerk verkaufen, das verändert, repariert oder konservatorisch behandelt wurde, sollte Ihre Angebotsbeschreibung Details dazu enthalten, welche Arbeiten ausgeführt wurden.
Mehr zu Rechten an geistigem Eigentum erfahren Sie in unserem Grundsatz zu geistigem Eigentum.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Tipp
Wenn im Zusammenhang mit unseren Grundsätzen Probleme auftreten, die Ihr eBay-Konto oder Ihre Angebote betreffen, und Sie Informationen benötigen, um diese Probleme schnell zu beheben, besuchen Sie bitte das Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in einem neuen Fenster oder Tab geöffnet.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Wir möchten, dass Käufer, die Kunstwerke bei eBay kaufen möchten, fundierte Entscheidungen treffen können.