Damit sichergestellt ist, dass Käufer ein Testangebot nicht mit einem tatsächlichen Angebot verwechseln, müssen Verkäufer unseren Grundsatz befolgen.
Was besagt der Grundsatz?
- Testangebote müssen in der Kategorie Verschiedenes > Testbereich eingestellt werden.
- Das Wort „Test“ muss sowohl in der Artikelbezeichnung als auch in der Beschreibung erwähnt werden.
- Es sind nur jeweils 10 Testangebote gleichzeitig erlaubt.
Für Testbewertungen gilt:
- Erstellen Sie ein nur für Testzwecke vorgesehenes eBay-Konto (dieses eBay-Konto darf nicht zum Kaufen oder Verkaufen verwendet werden).
- Bewertungen können nur für Testzwecke verwendet werden.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Dieser Grundsatz sorgt dafür, dass Testangebote nur in einem bestimmten Bereich erscheinen und Käufer nicht verwirrt werden.