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Grundsatz zu sozialen Medien und zur Manipulation von Rezensionen

Das Verkaufen von Produktbewertungen, Likes ,„Gefällt mir“, Followern und ähnlichen Services bei sozialen Medien ist bei eBay unzulässig.

Was besagt der Grundsatz?

Angebote für die folgenden Arten von Artikeln sind unzulässig:

  • Likes, „Gefällt mir“, Follower, Shares oder andere Formen der Einbindung in soziale Medien sowie 
  • Services zum Hinterlassen, Manipulieren oder Verbessern von Bewertungen zu Produkten oder Unternehmen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz hilft sicherzustellen, dass wichtige Regeln, Vorschriften und Gesetze in Zusammenhang mit den Aktivitäten in sozialen Medien befolgt werden.

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