Verkäufer, die in ihren Angeboten Vergleichspreise angeben, müssen die in diesem Grundsatz aufgeführten Bedingungen verstehen, akzeptieren und ihnen zustimmen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Vergleichspreise?
Vergleichspreise bedeuten, dass Verkäufer einen empfohlenen oder einen bisherigen Preis für einen Artikel angeben und diese Angabe mit dem aktuellen Verkaufspreis vergleichen. Auf diese Weise können Verkäufer ihren Käufern die Preisermäßigung veranschaulichen.
Welcher bisherige Verkaufspreis kann angezeigt werden?
Nach geltendem Recht dürfen gewerbliche Verkäufer nur den niedrigsten vorherigen Verkaufspreis angeben, den sie während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Anwendung der Preissenkung verwendet haben. Es können Ausnahmen für Artikel gelten, die schnell verderblich sind, eine kurze Haltbarkeit haben oder seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt sind. Auch unter Anwendung der geltenden Ausnahmen muss nachgewiesen werden, dass der bisherige Verkaufspreis für den Artikel für einen bestimmten Zeitraum galt. Es obliegt den Verkäufern zu prüfen, ob Ausnahmen von der 30-Tage-Regel gelten.
Wie kann ich einen bisherigen Verkaufspreis nachweisen?
Verkäufer sollten Nachweise (z. B. Quittungen oder detaillierte Verkaufsberichte) aufbewahren, aus denen hervorgeht, dass mehrere Artikel zum vorherigen Verkaufspreis verkauft wurden und dass der vorherige Verkaufspreis für Zeitraum von mindestens 30 Tagen angewendet wurde oder eine Ausnahme von der 30-Tage-Regel vorliegt. eBay kann diese Informationen anfordern.
Lesen Sie dazu unseren vollständigen Grundsatz
Grundsatz für das Werben mit Vergleichspreisen – Übersicht
Was deckt dieser Grundsatz ab?
Dieser Grundsatz gilt für Angebote bei eBay.de und deckt alle Arten von Vergleichsangeboten ab. Das bedeutet, wenn ein Verkäufer einen empfohlenen oder einen bisherigen Preis für einen Artikel im Vergleich zum aktuellen Verkaufspreis anzeigt, um die Höhe der Preisermäßigung für den Käufer zu veranschaulichen. Dazu gehören u. a.:
- unverbindliche Preisempfehlungen (UVP), Vergleich mit einem vom Hersteller empfohlenen Marktpreis und
- bisherige Preise („bisher“), verglichen mit einem bei eBay oder außerhalb berechneten Preis
Preisvergleich – Bedingungen für Verkäufer
Mit der Angabe von Daten zum direkten Preisvergleich bei eBay bestätigen die Verkäufer, dass sie die folgenden Bedingungen gelesen und akzeptiert haben:
- Die Verkäufer tragen die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der angegebenen Informationen.
- Die Verkäufer halten uneingeschränkt alle geltenden Gesetze, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien ein, einschließlich der Preisangabenverordnung - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
- Die Verkäufer bestätigen, dass alle angegebenen Preisinformationen zutreffend, wahrheitsgemäß und aktuell sind.
- Hinsichtlich der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) verpflichten sich die Verkäufer außerdem zu Folgendem:
- Die Verkäufer sorgen dafür, dass die angegebenen Preisinformationen während der gesamten Angebotsdauer zutreffend und aktuell bleiben (wenn sich die UVP ändert, werden die Angebotsinformationen umgehend entsprechend aktualisiert).
- Die UVP wird nur für Produkte verwendet, die generell im Handel zu dem jeweiligen Preis erhältlich sind.
- Die UVP wird nicht für Produkte verwendet, die ausschließlich vom jeweiligen Verkäufer angeboten werden.
- Hinsichtlich des bisherigen Verkaufspreises („Bisher“-Preis) bestätigen die Verkäufer außerdem Folgendes:
- Der Preis, der als Vergleichsgrundlage verwendet wird, ist der niedrigste bisherige Verkaufspreis des Verkäufers, der während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Bekanntgabe der Preissenkung angewendet wurde.
- Verkäufer nutzen nur dann eine Ausnahme von der obigen 30-Tage-Regel, wenn solche Ausnahmen gemäß den geltenden Gesetzen erlaubt sind (z. B. wenn der verkaufte Artikel schnell verderblich ist oder seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt ist).
- Auch unter Anwendung der geltenden Ausnahmen muss nachgewiesen werden, dass der bisherige Verkaufspreis für den Artikel für einen bestimmten Zeitraum galt.
- Verkäufer müssen klare Angaben zum Vergleichspreis machen.
- Der bisherige höhere Preis war für die Artikel jeweils so gesetzt, dass gute Verkaufszahlen erwartet werden konnten.
- Verkäufer müssen Unterlagen (Quittungen oder detaillierte Verkaufsberichte) vorhalten, die belegen, dass eine gewisse Zahl von Artikeln zum bisherigen Verkaufspreis verkauft wurden und dass der zuvor angewendete Verkaufspreis der niedrigste Preis war, der für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen angewendet wurde, oder dass eine gesetzliche Ausnahme von dieser Regel greift.
- Auf Anfrage von eBay stellen Verkäufer (innerhalb von 2 bis 3 Tagen) schriftliche Unterlagen zum bisherigen Verkaufspreis (Quittungen oder detaillierte Verkaufsberichte, aus denen hervorgeht, dass eine bestimmte Anzahl von Artikeln zum bisherigen Verkaufspreis verkauft wurde) oder zur UVP (z. B. Schreiben des Herstellers, in dem bestätigt wird, dass die UVP aktuell ist) zur Verfügung.
Weitere Informationen
Wenn mit Vergleichspreisen geworben wird, müssen möglicherweise zusätzliche gesetzliche Regeln und Pflichten beachtet werden. Bei bestimmten Warengruppen sind Preisnachlässe gesetzlich verboten. Beispielsweise ist in Deutschland beim Verkauf neuer Bücher das Buchpreisbindungsgesetz zu beachten. Preisnachlässe sind außerdem unzulässig bei Tabakwaren, verschreibungspflichtigen Medikamenten und medizinischen Produkten. Die oben genannten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Verkäufer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen allein verantwortlich. eBay kann bei Verstößen gegen diesen Grundsatz und nach eigenem Ermessen ein Verkäuferkonto sperren oder kündigen oder andere Maßnahmen ergreifen (z. B. die Entfernung des Status als Verkäufer mit Top-Bewertung auf Kontoebene oder Widerrufen der Nutzung der Funktion „Werbung mit durchgestrichenen Preisen“).
Erfahren Sie mehr zur Funktion „Werben mit durchgestrichenen Preisen” bei eBay.de (PDF).
Tipp
Wenn im Zusammenhang mit unseren Grundsätzen Probleme auftreten, die Ihr eBay-Konto oder Ihre Angebote betreffen, und Sie Informationen benötigen, um diese Probleme schnell zu beheben, besuchen Sie das Hilfe-Portal für Verkäufer - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.