Sie sind Verkäufer und möchten eine Bewertung entfernen? Lesen Sie unsere Hilfeseite zum Thema Antworten auf falsche oder unfaire Bewertungen von Käufern.
Bei Problemen mit einem Kauf sollten Sie zuerst den Verkäufer kontaktieren und versuchen, eine Lösung für das Problem zu finden, bevor Sie eine Bewertung abgeben.
Mögliche Gründe für das Anfechten Ihrer Bewertung durch den Verkäufer
Positive Verkäuferbewertungen und ein gutes Bewertungsprofil helfen Verkäufern, Ihr Geschäft auszubauen und sich einen guten Ruf bei eBay zu erarbeiten.
Sollte einmal etwas schief gehen und der Verkäufer eine negative Bewertung erhalten haben, dann hat er die Möglichkeit, Ihnen die Gründe für die Probleme zu erklären, indem er auf Ihre Kommentare oder Fotos antwortet. Er kann Sie auch darum bitten, Ihre Bewertung zu bearbeiten.
Verkäufer können Ihre Bewertung u.a. aus folgenden Gründen anfechten:
- Die Gründe, die zu Ihrer Bewertung geführt haben, lagen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers.
- Der Verkäufer hat Ihr Problem gelöst und möchte, dass Sie Ihre Bewertung bearbeiten.
- Der Verkäufer ist der Meinung, dass Sie unfair waren oder etwas übersehen haben.
Wie Sie reagieren sollten, wenn ein Verkäufer Sie bittet, Ihre Bewertung zu bearbeiten
Wenn ein Verkäufer die Bearbeitung einer Bewertung beantragt, senden wir Ihnen eine E-Mail mit allen Details. Sie haben danach 10 Tage Zeit zu reagieren:
- Bewertung bearbeiten: Wählen Sie Anfrage akzeptieren in der E-Mail. Wir leiten Sie dann durch den Prozess zur Bearbeitung Ihrer Bewertung und Ihres Bewertungskommentars. Wenn Sie eine Bewertung bearbeiten oder entfernen, sind Ihre ursprünglichen Kommentare anschließend nicht mehr zu sehen.
- Anfrage ablehnen: Wählen Sie in der E-Mail Anfrage ablehnen und geben Sie an, warum Sie die Anfrage ablehnen. Wenn Sie möchten, dass Ihre Gründe vertraulich bleiben, wählen Sie Ich möchte dem Verkäufer meinen Grund nicht mitteilen.
Haben Sie auch nach 10 Tagen nicht reagiert, läuft die Bearbeitungsanfrage ab und die Bewertung wird nicht geändert.
Lesen Sie dazu auch unseren Grundsatz zu Bewertungen.