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Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung

eBay arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen mit Mediatoren und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammen, um etwaige Streitigkeiten in Bezug auf die Nutzung der eBay-Dienste und damit verbundene Maßnahmen durch eBay zu schlichten.

eBay empfiehlt, vor Einleitung eines Mediations- oder Streitbeilegungsverfahrens das Anliegen über eine Beschwerde an eBay zu melden, da auf diesem Wege häufig eine schnellere Lösung möglich ist. Weitere Informationen zum internen Beschwerdemanagementsystem von eBay finden Sie hier.

Wann und bei welchen Stellen ist eine Mediation möglich?

Das Mediationsverfahren steht jedem gewerblichen Verkäufer mit Sitz in der Europäischen Union bei Problemen oder Maßnahmen durch eBay offen, die sich auf den Verkäufer auswirken (z.B. Entfernung eines Angebots, Kontosperrung, Einschränkung von Verkaufsaktivitäten usw.).

Die Einzelheiten des Mediationsverfahrens regelt die Verordnung (EU) 2019/1150 - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

eBay hat sich bereit erklärt, mit den folgenden Mediationsdienstleistern zusammenzuarbeiten:

Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstr. 10
10117 Berlin
Deutschland

E-Mail: mediation@bitkom-service.de
Web: https://bitkom-consult.de/ - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Bundesverband Onlinehandel e.V. - Mediationsstelle -
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden

E-Mail: mediation@bvoh.de
Web: https://bvoh.de/ - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Ihren Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens richten Sie bitte direkt an einen der hier genannten Mediationsdienstleister.

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Mediationsdienstleister nur Anfragen zur Eröffnung eines Mediationsverfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten bearbeiten können und keine allgemeinen Anfragen. Bitte beachten Sie ferner die weiteren Anforderungen und Bedingungen, die die Mediationsdienstleister an die Eröffnung und Durchführung eines Mediationsverfahrens stellen.

Wann und bei welchen Stellen ist eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich?

Das Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung dient der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Entscheidungen und Maßnahmen von eBay zur Moderation von Inhalten nach § 5 der eBay-AGB (z.B. Entfernung eines Angebots wegen eines rechtswidrigen Inhalts, Zurückweisung der Meldung eines solchen Inhalts usw.). Das Verfahren steht den Nutzern offen, die von solchen Entscheidungen bzw. Maßnahmen direkt betroffen sind.

Die Einzelheiten des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens regelt die Verordnung (EU) 2022/2065 - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens muss bei einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle beantragt werden. Die Zertifizierung wird durch die Koordinatoren für digitale Dienste der EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Die Europäische Kommission wird auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite eine Liste aller zertifizierten Stellen veröffentlichen und diese auf dem neuesten Stand halten. eBay wird die Informationen auf dieser Seite aktualisieren, nachdem die Zertifizierung erfolgt ist und die Webseite eingerichtet ist.

In welchen Fällen nimmt eBay nicht an der Mediation oder außergerichtlichen Streitbeilegung teil?

eBay behält sich vor, unter gewissen Umständen nicht an einem Mediationsverfahren oder einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn:

  • die Streitigkeit bezüglich desselben Inhalts und derselben Gründe bereits beigelegt wurde;
  • der Nutzer die zuständige Stelle nicht binnen sechs Monaten nach Mitteilung der betreffenden Maßnahme durch eBay angerufen hat und innerhalb dieser Frist auch keine Beschwerde über das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay eingereicht wurde; oder
  • der Nutzer zuvor häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden bei eBay eingereicht hat und deshalb einer Aussetzung nach § 9 der eBay-AGB unterliegt.

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